Allgemeine Mietvertragsbedingungen

 

A. Mietvertragsabschluss und Datenspeicherung

 

1. Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Internet buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer aktuellen

 

Mietpreisliste bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.

 

2. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages bzw. Auftragsbestätigung und Zahlung von mindestens € 160,00 Anzahlung zustande.

 

3. Das Übergabe- und Rücknahmeprotokoll ist wie unsere Mietvertragsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages.

 

4. Der Mieter und alle eingetragenen Fahrer des Mietfahrzeugs erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten gespeichert werden und für eigene

 

Werbezwecke genutzt werden. Die Weiterleitung der Daten an Behörden zwecks Verfolgung von Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten ist erlaubt.

 

B. Leistungen

 

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag und in den Mietvertragsbedingungen verbindlich.

 

2. Wir gewähren, dass Ihnen ausschließlich technisch einwandfreie Fahrzeuge vermietet werden. Wir gewähren ebenfalls, dass die Fahrzeuge vor jeder

 

Übergabe an einen anderen Mietkunden gemäß unserer Checkliste überprüft werden.

 

3. Unsere Preise schließen ein:

 

a) 250 freie Km/Tag oder bei längerer Fahrzeugmiete nach Absprache.

 

b) Folgende Versicherungen: KFZ- Haftpflichtversicherung, KFZ- Vollkasko (Selbstbeteiligung je Schadenfall € 1000,00), KFZ- Teilkasko

 

(Selbstbeteiligung je Schadenfall € 500,00)

 

c) Kosten für Ölverbrauch, Verschleissreparaturen (jedoch nicht für Schäden am Reifen ) und fällige Wartung.

 

d) Weiter stellen wir KFZ- Zubehör und sonstige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

 

e) Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind: Wäsche, Geschirr, Küchenausstattung, Verpflegung. Versicherungen für Gegenstände die Sie im Fahrzeug lassen,

 

eine Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbrief), diese muss vom Mieter abgeschlossen werden. An- und Abreise und Nebenkosten. Eventuelle Kosten für

 

zusätzlichen Versicherungsschutz. Verbrauchsmaterial / Diesel (Sie erhalten das Fahrzeug voll getankt – und liefern es bitte auch vollgetankt wieder ab)

 

f) Fahrzeugreservierungen gelten nur auf Basis einer Fahrzeugkategorie. Reservierungen eines speziellen Fahrzeuges sind nicht möglich.

 

 

 

C. Reise – Versicherung

 

1. Eine Verkehrsservice - Versicherung (Schutzbrief) muss vom Mieter für das Mietobjekt abgeschlossen werden (z.B. durch ADAC, Autoversicherer usw.)

 

2. Eine Reiserücktrittskosten – Versicherung ist in Ihrem Mietpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die spätestens

 

7 Tage nach Erstellung des Mietvertrages abgeschlossen werden muss. Schließen Sie bitte diese direkt mit einem Versicherer ab. Wir sind weder mit dem

 

Abschluss, noch mit einer Schadensregulierung befasst. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, so hat der Mieter den Versicherer direkt unverzüglich zu

 

benachrichtigen.

 

D. Bezahlung

 

Bei Buchung sind 30% Anzahlung zu leisten. Erst nach geleisteter Anzahlung kommt die Reservierung zustande. Die Restzahlung des Mietpreises muss

 

spätestens 21 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Ist der Betrag nicht überwiesen worden, behält der Vermieter sich das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren.

 

Bei erfolgter Stornierung wird Ihnen der entsprechende Schadenersatz in Rechnung gestellt. Bei Übernahme des Reisemobils ist zusätzlich eine Kaution in

 

Höhe von € 1000,00 in bar an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution wird dem Mieter bei

 

ordnungsgemäßer/beschädigunsfreier Rückgabe zurückgegeben. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution ist die Aushändigung der

 

Mietunterlagen und des Mietfahrzeuges nicht möglich.

 

E. Übergabe, Rücknahme

 

1. Ort und Zeiten der Übergabe werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt.

 

2. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll (ist Bestandteil des Mietvertrages) von Ihnen und uns unterzeichnet. Durch die vorbehaltlose

 

Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.

 

3. Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht, gereinigt (vertragsgemäßer Zustand) an dem Übergabeort wieder zur Verfügung zu stellen.

 

4. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte an den Vermieter. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn

 

Ihr Reisemobil verfügbar ist.

 

5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, und zwar pro Angefangene Stunde € 30,00, ab 3 Stunden den vierfachen

 

Mietpreis je Verspätungstag. Kosten und Schadenersatzansprüche durch den Folgemieter aus verspäteter Fahrzeugrückgabe müssen wir Ihnen in Rechnung

 

stellen. Ist das Fahrzeug nicht gereinigt, berechnen wir Ihnen: Innenreinigung: € 60,00 (Mindestkosten! - je nach Verschmutzung und Aufwand auch mehr),

 

Toilettenreinigung/Entleerung: € 100,00, Außenreinigung ist in der Servicepauschale enthalten..

 

6. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.

 

F. Besondere Obliegenheiten des Mieters

 

1. Das Fahrzeug darf von Ihnen selbst, dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer/n gelenkt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mindestens 21

 

Jahre alt und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen dem

 

Vermieter Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben. Der Mieter haftet in vollem Umfang für die von ihm bestimmten Fahrer.

 

2. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

 

a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrunterricht

 

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen

 

c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

 

d) zur Weitervermietung oder Verleihung an andere Personen.

 

e) bei Schäden oder Mängel, die seine Verkehrsfähigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beeinträchtigen oder Personen oder Sachen gefährden.

 

f) zur entgeltlichen Beförderung von Personen

 

g) zum Schleppen, Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhänger

 

h) bei Überladung des Fahrzeugs

 

i) von Personen, die falsche Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse (z.B.: Namen, Alter, Anschrift, Fahrerlaubnis) gemacht haben.

 

j) von Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins sind oder die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder übermüdet sind.

 

3. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preis von € 100,00

 

ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Sofern die Summe € 100,00 übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit Genehmigung des Vermieters in Auftrag

 

gegeben werden. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege

 

(ordnungsgemäße spezifizierte Rechnung), sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. Grundsätzlich sind nur Vertrags – Werkstätten der jeweiligen

 

Fahrzeughersteller aufzusuchen. Durchführung von Inspektionen müssen vorher abgesprochen werden. Eventuell erforderliche Ölwechsel müssen unbedingt

 

eingehalten werden. Es ist ein Mehrbereich Markenöl zu verwenden. Für Schäden aus der Nichteinhaltung haftet der Mieter.

 

4. Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind grundsätzlich polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

Das Gleiche gilt bei Schäden durch Naturgewalten und Wildschäden. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem

 

Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Ein

 

Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.

 

5. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind dem Vermieter sofort telefonisch

 

mitzuteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen (z. B. die Ersatzeilbestellungen) in die Wege leiten kann.

 

6. Sorgfaltspflicht: Der Mieter ist gehalten, die bei der Übergabe und Einweisung des Fahrzeugs erhaltenen Hinweise zur Bedienung des Fahrzeugs, der

 

Einrichtung und Ausstattung zu lesen und zu beachten. Insbesondere ist der Fahrzeugführer verpflichte sich beim rangieren und rückwärts fahren durch eine

 

andere Person einweisen zu lassen.

 

Insbesondere sind die in der Bordmappe des Fahrzeugs befindlichen Merkblätter, Hinweise und Bedienungsanleitungen noch einmal sorgfältig zu

 

lesen und zu befolgen, damit Schäden durch falsches Verhalten und falsche Bedienung ausgeschlossen werden.

 

Rauchen können wir in unseren Fahrzeugen leider nicht gestatten. Hunde/Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters mitgenommen werden.

 

Der Mieter verpflichtet sich das Reisemobil mit Sorgfalt zu benutzen und die Verkehrssicherheit des Reisemobils zu überwachen. Öl, Wasserstände sowie

 

Reifendruck sind bei jedem Tanken zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Er ist des weiteren verpflichtet Gasflaschen zu schließen, die Wasserpumpe

 

abzuschalten und alle Fenster und Dachluken am Reisemobilaufbau zu schließen und zwar vor Antritt jeder Fahrt.

 

Grob fahrlässig“ entstandene Schäden werden von der Versicherung keinesfalls bezahlt! Hier haftet der Mieter vollständig für den entstandenen Schaden

 

und die entstandenen Kosten! Insbesondere wird die Nichtbeachtung der in der Bordmappe befindlichen Hinweise und die Nichtbeachtung von Durchfahrt -

 

Höhen und Breiten als „grob fahrlässig“ gesehen. Auch das Einfüllen von Kraftstoff in den Frischwasser Tank, oder Wasser in den Kraftstoff Tank wird als

 

grob fahrlässig“ gesehen. Gelangt Kraftstoff in das Wasser System, muss dieses vollständig erneuert werden: Tanks, Boiler / Heizung, Pumpe,

 

Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten hierfür sind vollständig vom Mieter zu tragen.

 

7. Wir gehen davon aus, dass vom 1. März bis 15. November jeden Jahres keine Winterbedingungen zu erwarten sind. Es sind keine Winterreifen

 

auf den Mietfahrzeugen montiert! Machen die Straßenverhältnisse bzw. die Reiseroute das Fahren mit Winterreifen erforderlich, so muss der

 

Mieter dafür Sorge tragen das Winterreifen montiert sind. Schlimmstenfalls darf das Fahrzeug ohne geeignete Bereifung vorübergehend nicht

 

bewegt werden. Bei Fahrten in nordische Länder bzw. über höher gelegene Straßen sind immer schlechtere Bedingungen zu erwarten!

 

Ebenso ist die gesamte Wasseranlage vor beginnendem Frost zu entleeren. Bei einigen Fahrzeug Typen ist mit entsprechendem Heizen der Betrieb der

 

Wasseranlage möglich. Der Mieter haftet für Gefahren aus der Handhabung der Gasanlage gegenüber Dritten allein und hält den Vermieter von

 

eventuellen Schadensersatzansprüchen frei.

 

G. Haftung

 

1. Haftung des Vermieters:

 

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die

 

Versicherung nicht gedeckten Schäden sowie Nichterfüllung und Verzug, beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter bei Sach- und

 

Vermögensschäden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, sind ausgeschlossen.

 

Für die Qualität des eingefüllten Wassers müssen wir jegliche Haftung ausschließen. Der Mieter verpflichtet sich nur einwandfreies Trinkwasser mit einem

 

Zusatz zur Entkeimung und Konservierung des Wassers nachzufüllen. Der Mieter ist für die Qualität des Wassers allein verantwortlich.

 

Die Wasserversorgungsanlage entspricht dem Stand der Technik 10/2007(Richtlinie 2002/72EG).

 

2. Haftung des Mieters:

 

a) Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den Selbstbeteiligungsbetrag der Vollkasko – Versicherung (siehe B 2.). So lange

 

die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung zurückzuhalten. Für Beschädigungen

 

oder fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten. Auch für nicht vom Mieter verursachte Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter im Rahmen der

 

Obhutspflicht für das gemietete Fahrzeug, es sei denn, dass Versicherungen den Mieter ganz oder teilweise von dieser Haftung befreien.

 

b) Sie haften unbeschränkt, sofern Sie den Schaden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt haben oder der Schaden durch alkohol- oder

 

drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Wenn Sie Unfallflucht begehen, haften Sie ebenfalls unbeschränkt.

 

c) Der Mieter haftet für alle nachträglich eingehenden Forderungen, die aus seinem Fehlverhalten resultieren. (Bußgelder, Mautforderungen, Zollvergehen,

 

usw.)

 

d) Sie haften im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder

 

durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind (siehe Absatz g).

 

e) Der Mieter bestätigt, dass er die allgemeinen Versicherungsbedingungen (Haftpflicht, Kasko) kennt. Auf Wunsch können Sie beim Vermieter eingesehen

 

werden. Der Vermieter unterwirft sich im eigenen und im Namen der von ihm ausgesuchten Fahrer des Fahrzeugs diesen Bedingungen und verpflichtet sich

 

und seine Fahrer, alle hiernach bestehenden Obliegenheiten der Versicherten zu erfüllen und nichts zu tun oder zu unterlassen, was den Versicherungsschutz

 

einschränkt. Im Versicherungsfall hat er dem Vermieter bzw. der Versicherung jede gewünschte Auskunft zu erteilen.

 

f) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten

 

g) Der Unterzeichner des Vertrages haftet neben der Person, Firma, Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als

 

Gesamtschuldner.

 

h) Schließt der Mieter einen Vermittlungsvertrag ab, so ist jegliche Haftung des Vermittlers gegenüber dem Mieter oder Dritten ausgeschlossen. Der

 

Vermittler hat sich bestmöglich darum bemüht, dem Mieter das Fahrzeug im vertragsgerechten Zustand zu übergeben. Da der Vermittler jedoch nicht der

 

Eigentümer ist, muss seine Haftung gegenüber dem Mieter oder Dritten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Bei einer

 

Mietvertragsvermittlung gelten die allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters/Fahrzeugeigentümers.

 

H. Umbuchung, Rücktritt durch den Mieter

 

1. Wir weisen darauf hin, dass ein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen

 

Bestimmungen des § 312 Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.

 

2. Wir räumen jedoch kulanzhalber dem Mieter ein Rücktrittsrecht ein, welches unbedingt schriftlich erfolgen muss. Im Falle des Rücktritts stellen wir die

 

folgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Festlegung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die

 

gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind: Bis zu 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises. Vom 49. bis 15. Tag vor

 

Mietbeginn: 50 % des Mietpreises. Vom 14. Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises. Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des

 

Fahrzeugs: 95 % des Mietpreises

 

3. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

 

4. Für eine Änderungen der Buchung, (-zusätzliche Tage oder andere Uhrzeit-) wenn überhaupt möglich, müssen wir für den anfallenden Aufwand 20,00 €

 

berechnen. Wir bitten um Verständnis, der interne Aufwand ist sehr groß. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich.

 

5. Bei früherer Rückgabe, als im Mietvertrag vereinbart, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich.

 

6. Steht aus bestimmten Gründen (zum Beispiel durch Unfallschaden beim Vormieter oder ähnlichen Gründen) das von Ihnen gemietete Fahrzeug nicht zur

 

Verfügung, werden wir uns bemühen, Ihnen ein anderes möglichst gleichwertiges (in Größe und Wert des Fahrzeugs) Wohnmobil zu beschaffen.

 

Abweichungen in Detail und Grundriss müssen von Ihnen akzeptiert werden. Sollten wir nur ein geringerwertiges oder kleineres Wohnmobil anbieten

 

können, haben Sie das Recht den Mietvertrag kostenlos zu stornieren oder der Mietpreis wird entsprechend dem Wert und der Größe des Wohnmobils

 

reduziert. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Sollte kein Ersatzfahrzeug zu beschaffen sein, kann der Vermieter den Vertrag stornieren ohne das

 

der Mieter finanzielle Ansprüche stellen kann.

 

I. Fahrt – Ziele

 

Es können alle westeuropäischen Länder bereist werden. Fahrten in einige osteuropäische Länder sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung

 

des KFZ – Versicherers gestattet.

 

K. Pass-, Visa-, Zoll-, Maut-, Devisen- Gesundheits- und Schlussbestimmungen

 

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Maut-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle Kosten

 

und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Bei Streitigkeiten aus dem

 

Mietvertrag gilt als Gerichtsstand D-26441 Jever vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags werden nur wirksam, wenn diese von der

 

Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten

 

Vertrages zur Folge.

 

 

 

Susi's Garage. Heusweilerstraße 39, 66793 Saarwellingen